Blaue Karte EU: Mindestgehalt, Niederlassungserlaubnis, Pass
Bruttojahresgehalt eingeben: Der Rechner vergleicht es mit beiden Gehaltsgrenzen und zeigt den Weg zur Niederlassungserlaubnis und zur Einbürgerung.
Gehaltsgrenze 2026
50.700 €
Ihr Gehalt liegt 1.300 € darüber.
| Regelgrenze (50 % der Beitragsbemessungsgrenze) | 50.700 € |
| Engpass und Berufseinsteiger (45,3 %) | 45.934,20 € |
| Pro Monat bei 12 Gehältern | 4.225,00 € |
| Niederlassungserlaubnis nach | 27 Monaten, mit B1 nach 21 |
Berechnet nach § 18g AufenthG aus der Beitragsbemessungsgrenze 2026 der Rentenversicherung (101.400 €). Mit der niedrigeren Grenze muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Die Werte für 2027 sind noch nicht veröffentlicht.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Für die Blaue Karte EU verlangt § 18g AufenthG ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Diese Grenze beträgt 2026 nach den Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung 101.400 €, die Gehaltsgrenze also 50.700 €. In Engpassberufen, etwa in der Medizin, im Ingenieurwesen oder in der Informatik, und für Berufsanfänger, deren Hochschulabschluss höchstens drei Jahre zurückliegt, gilt die niedrigere Grenze von 45,3 Prozent, also 45.934,20 €. Wer mit der Blauen Karte arbeitet, bekommt nach § 18c Abs. 2 die Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten, mit Deutsch auf Niveau B1 schon nach 21 Monaten. Für die Einbürgerung gilt dagegen keine Abkürzung: Auch Inhaber der Blauen Karte brauchen 5 Jahre Aufenthalt, B1 und den Test. Die Blaue Karte selbst ist kein ausgeschlossener Titel, die Niederlassungserlaubnis ist also kein Muss davor. Die Werte für 2027 sind noch nicht veröffentlicht.
Die beiden Gehaltsgrenzen 2.026
§ 18g AufenthG nennt keine festen Euro-Beträge, sondern Anteile der Beitragsbemessungsgrenze. Wir rechnen sie mit dem Wert aus den Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung aus.
| Fall | Anteil | Bruttojahresgehalt 2026 | pro Monat |
|---|---|---|---|
| Regelfall | 50 % | 50.700 € | 4.225 € |
| Engpassberuf oder Abschluss vor höchstens drei Jahren | 45,3 % | 45.934,20 € | 3.827,85 € |
| Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) | 100 % | 101.400 € | 8.450 € |
Ein Angebot von 48.000 € reicht also nur in einem Engpassberuf oder für Berufseinsteiger, eines von 52.000 € in jedem Fall. In Engpassberufen prüft die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Beschäftigter entsprechen.
Reicht Ihr Gehalt?
Gehaltsgrenze 2026
50.700 €
| Regelgrenze (50 % der Beitragsbemessungsgrenze) | 50.700 € |
| Engpass und Berufseinsteiger (45,3 %) | 45.934,20 € |
| Pro Monat bei 12 Gehältern | 4.225,00 € |
| Niederlassungserlaubnis nach | 27 Monaten, mit B1 nach 21 |
Von der Blauen Karte zum deutschen Pass
Die Blaue Karte wird für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt, höchstens für vier Jahre. Danach führen zwei Wege weiter. Die Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG kommt nach 27 Monaten Beschäftigung mit Blauer Karte und einfachen Deutschkenntnissen, mit B1 nach 21 Monaten; Einzelheiten unter Niederlassungserlaubnis. Die Einbürgerung nach § 10 StAG ist nach 5 Jahren möglich, und die Blaue Karte zählt dabei als zulässiger Titel.
Ein typischer Verlauf: Einreise mit Blauer Karte, Deutschkurs bis B1 im ersten Jahr, Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten, Einbürgerungstest im vierten Jahr, Antrag auf Einbürgerung nach 5 Jahren. Den Antragsmonat für Ihren Fall nennt der Rechner zu den Voraussetzungen.
Was der Rechner nicht prüft
Er vergleicht nur das Gehalt. Für die Blaue Karte brauchen Sie außerdem einen deutschen, einen anerkannten oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und ein konkretes Arbeitsangebot, das zu Ihrer Qualifikation passt. Ob ein ausländischer Abschluss vergleichbar ist, lässt sich in der Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz nachsehen oder bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen. Für IT-Fachkräfte sieht das Gesetz Sonderregeln vor, die hier nicht berechnet werden.
Familie
Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte dürfen ohne Deutschnachweis nachziehen und in Deutschland arbeiten. Für ihre eigene Einbürgerung gelten später die allgemeinen Regeln, oder sie werden zusammen mit dem Partner eingebürgert; siehe Einbürgerung als Ehepartner.