Unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen: Bedeutung, Verlängerung

Weg wählen, Monate mit Titel und mit Rentenbeiträgen eingeben: Der Rechner zeigt, was bis zum unbefristeten Aufenthalt fehlt.

Niederlassungserlaubnis

noch 20 Monate

Ab heute gerechnet: Juni 2028

Zeit mit Titel: nötig60 Monate
Rentenbeiträge: nötig60 Monate
Sprachniveau: nötigB1 · erfüllt
Gebühr (§ 44 AufenthV)113 €

Die Fristen stehen im Aufenthaltsgesetz; über den Antrag entscheidet die Ausländerbehörde. Bei Schutzberechtigten zählt die Zeit des Asylverfahrens mit.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel des deutschen Rechts. Auf dem allgemeinen Weg nach § 9 AufenthG verlangt sie 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, Deutsch auf Niveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und einen gesicherten Lebensunterhalt. Schneller geht es für Fachkräfte nach § 18c: 3 Jahre und 36 Beitragsmonate, mit deutschem Abschluss 2 Jahre und 24 Monate. Inhaber der Blauen Karte EU brauchen 27 Monate mit A1 oder 21 Monate mit B1. Anerkannte Flüchtlinge erhalten sie nach § 26 Abs. 3 nach 5 Jahren mit A2 oder nach 3 Jahren mit C1, Ehegatten von Deutschen nach § 28 nach 3 Jahren. Die Gebühr liegt nach § 44 AufenthV zwischen 113 € und 147 €. Für die Einbürgerung ist sie nicht nötig: Nach 5 Jahren reicht meist auch eine befristete Erlaubnis.

Die Fristen je Weg

Die Tabelle zeigt, was der Rechner je Weg ansetzt. Daneben gelten überall weitere Bedingungen wie ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und keine Ausweisungsinteressen; die Einzelheiten stehen in § 9 AufenthG und den besonderen Vorschriften.

Mindestzeiten für die Niederlassungserlaubnis, wie der Rechner sie ansetzt.
WegMonate mit TitelMonate RentenbeiträgeDeutschVorschrift
Allgemeiner Weg6060B1§ 9
Fachkraft3636B1§ 18c Abs. 1
Fachkraft mit deutschem Abschluss2424B1§ 18c Abs. 1
Blaue Karte EU, mit B12121B1§ 18c Abs. 2
Asyl- oder Flüchtlingsschutz60keine feste ZahlA2§ 26 Abs. 3
Ehegatte einer oder eines Deutschen36keine feste ZahlB1§ 28 Abs. 2

Bei Fachkräften nach § 18c AufenthG zählt die Zeit mit einem Titel als Fachkraft; wer einen deutschen Hochschulabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung hat, kommt nach zwei Jahren ans Ziel. Für Schutzberechtigte nach § 26 Abs. 3 wird die Zeit des Asylverfahrens angerechnet, und der Lebensunterhalt muss beim Fünfjahresweg nur überwiegend, beim Dreijahresweg weitgehend gesichert sein. Für Ehegatten von Deutschen nach § 28 Abs. 2 kommt es auf die fortbestehende familiäre Gemeinschaft an.

Ein Beispiel

Eine Arbeitnehmerin ohne besonderen Fachkräftetitel hat 50 Monate eine Aufenthaltserlaubnis und 44 Beitragsmonate. Auf dem allgemeinen Weg fehlen ihr 10 Monate Aufenthalt und 16 Beitragsmonate. Sie wird deshalb frühestens in 16 Monaten antragsberechtigt, wenn sie durchgehend arbeitet. Zu diesem Zeitpunkt hat sie auch die 5 Jahre für die Einbürgerung erreicht; ob die Niederlassungserlaubnis dann noch lohnt, hängt davon ab, ob sie deutsch werden möchte.

Ihre Monate bis zur Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

noch 30 Monate

Zeit mit Titel: nötig60 Monate
Rentenbeiträge: nötig60 Monate
Sprachniveau: nötigB1 · erfüllt
Gebühr (§ 44 AufenthV)113 €
Zum vollständigen Rechner →

Niederlassungserlaubnis oder gleich Einbürgerung?

Beides ist unbefristet, aber nur die Einbürgerung bringt Wahlrecht, einen deutschen Pass und Schutz vor Ausweisung. Die Niederlassungserlaubnis erlischt, wenn Sie länger als sechs Monate ins Ausland gehen, sofern die Behörde keine längere Frist erlaubt hat. Ihr Vorteil: Sie kommt für Fachkräfte und Blaue-Karte-Inhaber oft Jahre vor der Einbürgerung. Wer früher Sicherheit braucht, etwa für einen Kredit oder einen Arbeitgeberwechsel, nimmt sie mit; wer bald die 5 Jahre erfüllt, prüft lieber direkt die Voraussetzungen der Einbürgerung.

Die Gebühren nach § 44 AufenthV: 147 € für Hochqualifizierte, 124 € für Selbstständige, 113 € sonst. Zum Vergleich kostet die Einbürgerung 255 €.

Bedeutung, Antrag und Verlängerung der Karte

Was die Niederlassungserlaubnis bedeutet, sagt § 9 Abs. 1 AufenthG in einem Satz: Sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, und Nebenbestimmungen sind nur in den Fällen erlaubt, die das Gesetz ausdrücklich zulässt. Sie dürfen damit jede Arbeit aufnehmen und den Arbeitgeber wechseln, ohne die Ausländerbehörde zu fragen.

Den Antrag stellen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts, je nach Stadt mit einem Formular, online oder bei einem Termin. Ein bundesweit einheitliches Antragsformular gibt es nicht. Fast überall verlangt werden der Pass, ein biometrisches Foto, der Versicherungsverlauf der Rentenversicherung, Nachweise über Einkommen und Wohnung, das Sprachzertifikat und ein Nachweis der Grundkenntnisse. Für Letzteres reicht nach § 9 Abs. 2 Satz 2 ein erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs, also bestandene Sprachprüfung und bestandener Test „Leben in Deutschland“.

Verlängern müssen Sie die Niederlassungserlaubnis selbst nie. Verlängert wird nur die Karte, auf der sie steht: Der elektronische Aufenthaltstitel trägt nach § 78 AufenthG eine Gültigkeitsdauer, bei unbefristeten Titeln die technische Nutzungsdauer der Karte. Läuft sie ab oder bekommen Sie einen neuen Pass, beantragen Sie bei der Ausländerbehörde eine neue Karte; Ihr Recht zu bleiben ändert sich dadurch nicht.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Niederlassungserlaubnis, bevor ich mich einbürgern lasse?

Nein. § 10 StAG verlangt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis, die nicht auf der Ausschlussliste steht. Eine Erlaubnis für Arbeit, eine Blaue Karte oder eine Erlaubnis zum Familiennachzug reichen. Wer ohnehin die Einbürgerung anstrebt und die fünf Jahre bald erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis überspringen und Zeit und Gebühren sparen.

Zählen Monate mit Minijob als Rentenbeiträge?

Nur wenn Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Bei einem Minijob sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen; dann fehlen die Monate. Zeiten der Kindererziehung oder Pflege können nach dem Gesetz ebenfalls zählen. Ihren Versicherungsverlauf erhalten Sie kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung; er zeigt jeden Beitragsmonat.

Wie viel kostet die Niederlassungserlaubnis?

Nach § 44 der Aufenthaltsverordnung 147 € für Hochqualifizierte, 124 € für Selbstständige und 113 € in den übrigen Fällen. Die Verordnung sieht für einige Gruppen Befreiungen oder Ermäßigungen vor, die Ausländerbehörde prüft das im Einzelfall. Fragen Sie bei der Antragstellung danach und legen Sie Nachweise über Ihre Lage gleich bei.

Muss ich die Niederlassungserlaubnis verlängern?

Den Titel selbst nicht, denn er ist unbefristet. Erneuern müssen Sie nur die Karte des elektronischen Aufenthaltstitels, wenn deren Gültigkeit endet oder wenn Sie einen neuen Pass bekommen. Die neue Karte beantragen Sie rechtzeitig bei der Ausländerbehörde; bringen Sie Pass und ein aktuelles biometrisches Foto mit. Verloren geht der Titel dagegen nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten ohne Erlaubnis.

Weiter mit

Amtliche Quellen dieser Seite

Erstellt von

Herausgeber eines unabhängigen Übungstests zum Einbürgerungstest und eines Rechners für den frühesten Einbürgerungsantrag

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Stand 2026, Gesetze und Fragenkatalog geprüft am