Staatsangehörigkeitsausweis: sind Sie schon deutsch?
Manche Menschen sind längst deutsch, ohne es sicher zu wissen. Das Feststellungsverfahren klärt es verbindlich, für 51 €.
Antrag frühestens
Januar 2027
Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
| Deutsch B1 | erfüllt |
| Einbürgerungstest | noch nachzuweisen |
| Straffreiheit | erfüllt |
| Gebühr pro Person | 255 € |
Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, das die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich beweist. Reisepass und Personalausweis begründen nur eine Vermutung. Ausgestellt wird er nach § 30 StAG in einem Feststellungsverfahren: Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft auf Antrag, ob jemand deutsch ist, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, und die Feststellung gilt dann für alle Behörden. Gefragt ist das vor allem bei Menschen, die von deutschen Eltern oder Großeltern im Ausland abstammen, bei Kindern, deren Erwerb durch Geburt in Deutschland unklar ist, und bei Zweifeln nach langen Auslandsaufenthalten. Nachzuweisen ist mit Urkunden und Registerauszügen, dass die Staatsangehörigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erworben und später nicht verloren wurde. Die Gebühr beträgt nach § 38 StAG 51 €. Wer dagegen nie deutsch war, braucht keine Feststellung, sondern eine Einbürgerung mit 5 Jahren Aufenthalt, B1 und Test.
Feststellung oder Einbürgerung?
Die beiden Verfahren werden oft verwechselt, weil dieselbe Behörde sie bearbeitet. Die Einbürgerung verleiht die Staatsangehörigkeit neu. Die Feststellung nach § 30 StAG klärt, ob sie schon besteht, und wirkt dann für alle Behörden verbindlich. Die Behörde kann eine Feststellung auch von sich aus treffen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
| Feststellung | Einbürgerung | |
|---|---|---|
| Frage | Bin ich schon deutsch? | Kann ich deutsch werden? |
| Ergebnis | Staatsangehörigkeitsausweis | Einbürgerungsurkunde |
| Gebühr | 51 € | 255 € |
| Aufenthalt, Sprache, Test | nicht verlangt | 5 Jahre, B1, Test |
| Rechtsgrundlage | § 30 StAG | §§ 8 bis 10 StAG |
Wie man die Abstammung belegt
Das Gesetz verlangt, dass Urkunden, Registerauszüge oder andere schriftliche Belege den Erwerb und den fortbestehenden Besitz der Staatsangehörigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zeigen. Praktisch heißt das: eine lückenlose Kette von Geburts- und Heiratsurkunden bis zu einer Person, deren Staatsangehörigkeit feststeht, etwa durch einen alten Pass, einen Einbürgerungsnachweis oder einen Eintrag im Melderegister. Je weiter die Kette zurückreicht, desto wichtiger sind Fragen, die nach dem damaligen Recht zu beantworten sind, zum Beispiel ob ein Kind die Staatsangehörigkeit auch über die Mutter erwerben konnte oder ob ein Vorfahr sie durch Einbürgerung in einem anderen Land verloren hat.
Für in Deutschland geborene Kinder ist die Lage meist einfacher. Hatte ein Elternteil bei der Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG, ist das Kind deutsch; der Ausweis kann das bestätigen, wenn das Standesamt den Erwerb nicht eingetragen hat. Mehr unter Einbürgerung von Kindern.
Unterlagen vorbereiten
Die Behörde braucht Urkunden im Original oder in beglaubigter Kopie, ausländische Dokumente mit Übersetzung. Sammeln Sie zuerst, was die Familie selbst hat: alte Pässe, Heimatscheine, Einbürgerungsurkunden, Wehrpässe, Meldekarten. Fehlende Einträge lassen sich oft bei Standesämtern, Stadtarchiven oder dem Bundesarchiv anfragen. Ein Stammbaum mit Geburts- und Heiratsdaten jeder Generation erleichtert der Behörde die Prüfung erheblich.
Wenn die Feststellung negativ ausfällt
Ergibt die Prüfung, dass Sie nicht deutsch sind, bleibt die Einbürgerung. Ob Sie deren Bedingungen erfüllen, zeigt der Rechner:
Antrag frühestens
Antrag frühestens
Januar 2027
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
Die Gebühr von 51 € nach § 38 StAG fällt für die Prüfung an, nicht für ein positives Ergebnis. Wer zusätzlich eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit braucht, etwa für ein anderes Land, kann sie auf Antrag erhalten.