Was kostet die Einbürgerung?
Zahl der Erwachsenen, Kinder und Tests eingeben: Der Rechner addiert die gesetzlichen Gebühren für die ganze Familie.
Gebühren und Test zusammen
662 €
4 Personen, Gebühren nach § 38 StAG und Testpauschale nach § 2 EinbTestV
| Erwachsene × 255 € | 510 € |
| Kinder ohne Einkommen × 51 € | 102 € |
| Kinder mit Einkommen × 255 € | 0 € |
| Einbürgerungstest × 25 € | 50 € |
Nicht enthalten: Sprachprüfung, Übersetzungen, Urkunden und Gebühren des Herkunftsstaats, deren Höhe je nach Anbieter und Land verschieden ist. Bei Ablehnung oder Rücknahme nach Beginn der Bearbeitung fallen mindestens 25 € an, höchstens die volle Gebühr.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Die Einbürgerung kostet nach § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 255 € pro Person. Für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat, sind es 51 €. Hinzu kommt für jede Person ab 16 Jahren, die den Einbürgerungstest ablegt, die Prüfungsgebühr von 25 €. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zahlt damit 662 € an Gebühren, wenn beide Erwachsenen den Test machen. Nicht gesetzlich festgelegt und deshalb hier nicht beziffert sind die Preise für die Sprachprüfung, für beglaubigte Übersetzungen und für Urkunden aus dem Herkunftsland; sie hängen vom Anbieter und vom Land ab. Die Behörde kann die Gebühr aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ermäßigen oder ganz erlassen. Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, nachdem die Bearbeitung begonnen hat, kann eine Gebühr zwischen 25 € und der vollen Gebühr anfallen.
Die Gebühren im Gesetz
§ 38 StAG legt die Gebühren für alle Verfahren der Staatsangehörigkeit fest. Für die Einbürgerung gibt es zwei Beträge: den vollen und den ermäßigten für miteingebürgerte Kinder. Die Feststellung, ob jemand bereits Deutscher ist, kostet 51 €; Bescheinigungen liegen zwischen 5 € und 51 €. Der Test ist kein Teil des Verfahrens bei der Behörde; seine Gebühr setzt die Einbürgerungstestverordnung fest.
| Posten | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einbürgerung, je Person | 255 € | § 38 Abs. 2 StAG |
| Minderjähriges Kind ohne Einkommen, mit Elternteil | 51 € | § 38 Abs. 2 StAG |
| Feststellung der Staatsangehörigkeit | 51 € | § 38 Abs. 2 StAG |
| Einbürgerungstest, je Versuch | 25 € | § 2 EinbTestV |
| Ablehnung oder Rücknahme nach Beginn der Bearbeitung | 25 € bis volle Gebühr | § 38 StAG mit Gebührenrecht |
Vier Familien, durchgerechnet
Die Tabelle zeigt die Summe der gesetzlichen Gebühren, wie sie der Rechner ausgibt. Sprachprüfung, Übersetzungen und Urkunden sind nicht enthalten.
| Familie | Erwachsene | Kinder | Tests | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Eine Person | 255 € | 0 € | 25 € | 280 € |
| Paar | 510 € | 0 € | 50 € | 560 € |
| Paar mit zwei Kindern | 510 € | 102 € | 50 € | 662 € |
| Elternteil, ein Kind ohne und ein Kind mit Einkommen | 510 € | 51 € | 50 € | 611 € |
Bei der letzten Familie zahlt das Kind mit eigenem Einkommen die volle Gebühr und legt, wenn es 16 oder älter ist, auch den Test ab. Kinder unter 16 brauchen keinen Test; zu ihren Sonderregeln siehe Einbürgerung von Kindern.
Gebühren für Ihre Familie
Gebühren und Test zusammen
611 €
| Erwachsene × 255 € | 510 € |
| Kinder ohne Einkommen × 51 € | 51 € |
| Kinder mit Einkommen × 255 € | 0 € |
| Einbürgerungstest × 25 € | 50 € |
Kosten außerhalb der Gebührenordnung
Der größte Posten neben der Gebühr ist oft die Sprachprüfung. Ihr Preis hängt vom Anbieter ab, und wer einen Integrationskurs besucht hat, hat den Nachweis womöglich schon; mehr unter Sprachnachweis B1. Dazu kommen Gebühren des Herkunftslandes für Pass, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde und deren Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer. Diese Beträge veröffentlichen wir nicht, weil es keine einheitlichen Werte gibt.
Wer die alte Staatsangehörigkeit freiwillig aufgibt, zahlt dafür im Herkunftsland eigene Gebühren. Pflicht ist das nicht mehr; die Gründe stehen unter doppelte Staatsbürgerschaft. Nach der Einbürgerung beantragen Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt; deren Gebühren richten sich nach dem Pass- und Ausweisrecht.
Wenn der Antrag scheitert
Die Gebühr deckt die Arbeit der Behörde, nicht den Erfolg. Wird der Antrag abgelehnt oder ziehen Sie ihn zurück, nachdem die Prüfung begonnen hat, setzt die Behörde eine Gebühr fest, die nach unserer Lesung des Gesetzes zwischen 25 € und dem vollen Betrag liegt. Wer unsicher ist, ob eine Voraussetzung erfüllt ist, prüft deshalb vorher mit dem Rechner zu den Voraussetzungen, ob der Antrag Aussicht hat.