Test „Leben in Deutschland“ online üben
Bundesland wählen und 33 Fragen beantworten: Die Probeprüfung zeigt, ob Ihr Ergebnis für den Orientierungskurs (15) oder auch für die Einbürgerung (17) reicht.
Frage 1 von 33 · Nr. 105
Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern in Deutschland?
Ihr Ergebnis
0 / 33
0 beantwortet
Test „Leben in Deutschland“: ab 15 richtigen Antworten bestanden, ab 17 gilt er auch für die Einbürgerung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Der Test „Leben in Deutschland“ ist der Abschlusstest des Orientierungskurses im Integrationskurs (§ 17 der Integrationskursverordnung). Er besteht aus 33 Fragen mit je vier Antworten, für die Sie 60 Minuten Zeit haben, und stammt aus demselben Gesamtfragenkatalog des BAMF wie der Einbürgerungstest: 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen je Bundesland. Mit mindestens 15 richtigen Antworten haben Sie den Orientierungskurs bestanden. Mit mindestens 17 richtigen Antworten gilt der Test nach § 17 Abs. 5 IntV zugleich als Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für die Einbürgerung, und ein eigener Einbürgerungstest entfällt. Wer dazu die Sprachprüfung DTZ auf Niveau B1 besteht, erhält das Zertifikat Integrationskurs, das nur auf Papier ausgestellt wird. Die Kosten der einmaligen Teilnahme trägt nach § 17 Abs. 3 IntV das BAMF; die Pauschale von 25 € des Einbürgerungstests gilt hier nicht. Der Test findet nach dem Kurs an einem eigenen Termin statt. Die Probeprüfung oben zählt beide Schwellen mit.
Zwei Schwellen in einem Test
Anders als beim Einbürgerungstest zählt Ihr Ergebnis hier doppelt. § 17 der Integrationskursverordnung verlangt für das Bestehen des Orientierungskurses eine Mindestpunktzahl; das BAMF nennt dafür 15 von 33 Fragen. Absatz 5 derselben Vorschrift erlaubt es, mit dem Test auch die Kenntnisse nachzuweisen, die das Staatsangehörigkeitsgesetz für die Einbürgerung verlangt, und dafür gilt die Schwelle der Einbürgerungstestverordnung: 17 richtige Antworten.
| Richtige Antworten | Was das Ergebnis bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|
| 0 bis 14 | Orientierungskurs nicht bestanden | IntV § 17 Abs. 2 |
| 15 bis 16 | Orientierungskurs bestanden, für die Einbürgerung noch kein Nachweis | IntV § 17 Abs. 2 |
| 17 bis 33 | Bestanden und zugleich Nachweis für die Einbürgerung | IntV § 17 Abs. 5 |
Wer zwischen 15 und 16 Punkten landet, hat den Kurs geschafft, muss aber vor der Einbürgerung noch den Einbürgerungstest ablegen. Zwei Punkte mehr ersparen also einen zweiten Prüfungstag und die Gebühr. Deshalb lohnt es sich, nicht auf 15, sondern auf 17 hin zu lernen.
So läuft der Prüfungstag ab
Nach dem Informationsblatt des BAMF weisen Sie sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild aus und legen ihn sichtbar auf den Tisch. Handy, Smartwatch und Tablet geben Sie der Aufsicht, Jacke und Tasche bleiben außer Reichweite, und persönliche Notizen sind nicht erlaubt. Geschrieben wird nur mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber. Prüfen Sie zuerst Ihre Daten auf dem Deckblatt. Vor der Abgabe gehören Unterschrift und Datum auf die letzte Seite; wer den Raum nach dem Ende verlässt, darf ihn nicht wieder betreten.
Jede Frage hat genau eine richtige Antwort. Wer täuscht, unerlaubte Hilfsmittel dabeihat oder den Ablauf stört, wird ausgeschlossen, und der Bogen wird nicht bewertet.
Gezielt lernen
Die Probeprüfung oben zieht wie die Verordnung 30 allgemeine Fragen und 3 Fragen zu Ihrem Bundesland. Alle allgemeinen Fragen mit Lösung stehen unter Einbürgerungstest Fragen, die Landesfragen auf den Seiten der Länder, etwa Einbürgerungstest NRW. Der erfolgreiche Orientierungskurs belegt laut BAMF auch die Grundkenntnisse, die für die Niederlassungserlaubnis verlangt werden. Zum Zertifikat Integrationskurs fehlt dann nur noch die Sprachprüfung auf Niveau B1, siehe Sprachnachweis B1.
Ob nach dem Kurs nur noch die Aufenthaltszeit fehlt, zeigt die Prüfung der Voraussetzungen:
Antrag frühestens
Antrag frühestens
Januar 2027
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |