Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat: der Weg für Ehegatten

Mit einem deutschen Ehegatten reichen 3 Jahre Aufenthalt, wenn die Ehe seit 2 Jahren besteht. Der Rechner nimmt den späteren der beiden Termine.

Beginn des erlaubten Aufenthalts

Nach über 6 Monaten im Ausland: Rückkehr

Einbürgerungstest bestanden?
Verheiratet mit einem deutschen Staatsangehörigen?
Weitere Angaben

Nur bei Ehe mit einem Deutschen (§ 9 StAG)

Nur wenn die Behörde früheren Aufenthalt anrechnet (§ 12b Abs. 2, höchstens 36)

Antrag möglich ab

sofort

Die Aufenthaltsdauer ist seit Januar 2026 erfüllt.

Frist (§ 9 StAG: 3 Jahre Aufenthalt, 2 Jahre Ehe)Januar 2026
Aufenthaltsdauererfüllt
Aufenthaltstitelerfüllt
Lebensunterhalterfüllt
Deutsch B1erfüllt
Einbürgerungstestnoch nachzuweisen
Straffreiheiterfüllt
Gebühr pro Person255 €

Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026

Wer mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, soll nach § 9 StAG schon nach 3 Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht. Beide Fristen müssen gleichzeitig erfüllt sein; es zählt also der spätere Termin. Bei einer Ehe von 3 Jahren kann die Aufenthaltszeit aus öffentlichem Interesse weiter verkürzt werden. Alle übrigen Bedingungen des § 10 gelten auch hier: Deutsch auf Niveau B1, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt ohne Bürgergeld, keine erhebliche Verurteilung und das Bekenntnis zur Grundordnung. Ist der Partner nicht deutsch, sondern wird selbst eingebürgert, kann die Ehefrau oder der Ehemann nach § 10 Abs. 2 miteingebürgert werden, auch ohne eigene 5 Jahre. Wer im September 2021 eingereist ist und im Juni 2025 eine Deutsche geheiratet hat, kommt nach § 10 früher ans Ziel als nach § 9; der Rechner wählt den günstigeren Weg selbst.

Zwei Wege für Paare

Das Gesetz unterscheidet, ob der Partner schon deutsch ist oder gerade selbst eingebürgert wird. Im ersten Fall gilt § 9 StAG mit kürzeren Fristen. Im zweiten Fall erlaubt § 10 Abs. 2 StAG die Miteinbürgerung: Ehegatte und minderjährige Kinder können zusammen mit der antragstellenden Person eingebürgert werden, auch wenn sie selbst noch keine 5 Jahre im Land sind. Wie lange die Behörden dann mindestens verlangen, regeln Verwaltungsvorschriften und die Praxis vor Ort; fragen Sie danach, bevor Sie den gemeinsamen Antrag stellen.

Fristen für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
SituationAufenthaltEheRechtsgrundlage
Ehe mit einer oder einem Deutschen3 Jahre2 Jahre§ 9 Abs. 1 StAG
Wie oben, Ehe längerkürzer möglich3 Jahre§ 9 Abs. 1 StAG, öffentliches Interesse
Partner wird selbst eingebürgertkeine eigene Mindestfrist im Gesetzkeine§ 10 Abs. 2 StAG
Allgemeiner Weg5 Jahrekeine§ 10 Abs. 1 StAG

Drei Paare, mit dem Rechner gerechnet

Alle drei Fälle haben B1, Test und eigenes Einkommen. Der Rechner prüft beide Wege und gibt den früheren aus.

Frühester Monat, ab dem die Aufenthaltszeit erfüllt ist.
FallIn Deutschland seitHeiratWegFrist erfüllt ab
AApril 2023Januar 2023§ 9April 2026
BApril 2023Februar 2025§ 9Februar 2027
CAugust 2021Juni 2025§ 10August 2026

Fall A hat schon vor der Einreise geheiratet; hier entscheiden die drei Jahre Aufenthalt. Fall B hat nach der Einreise geheiratet, und die zwei Ehejahre laufen länger als die drei Aufenthaltsjahre. Fall C lebt schon lange hier: Die fünf Jahre nach § 10 sind erfüllt, bevor die Ehe zwei Jahre alt ist.

Ihr Antragsmonat als Ehepartner

Antrag möglich ab

sofort

Frist (§ 9 StAG: 3 Jahre Aufenthalt, 2 Jahre Ehe)Januar 2026
Aufenthaltsdauererfüllt
Aufenthaltstitelerfüllt
Lebensunterhalterfüllt
Zum vollständigen Rechner →

Niederlassungserlaubnis für Ehegatten von Deutschen

Bis zur Einbürgerung leben Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Nach § 28 AufenthG gibt es nach 3 Jahren in der Regel eine Niederlassungserlaubnis, wenn die familiäre Gemeinschaft fortbesteht und Deutsch auf Niveau B1 vorliegt. Für die Einbürgerung ist das nicht nötig, denn die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist kein ausgeschlossener Titel. Wer beides anstrebt, kann die Niederlassungserlaubnis überspringen; Vergleich unter Niederlassungserlaubnis.

Eingetragene Partnerschaft und Ehe im Ausland

§ 9 nennt Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ausdrücklich nebeneinander; für gleichgeschlechtliche Paare gelten dieselben Fristen. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, muss sie in Deutschland wirksam sein. In der Regel genügt die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung und, je nach Herkunftsstaat, einer Legalisation oder Apostille; bei Zweifeln prüft das Standesamt die Anerkennung.

Die Behörde prüft bei § 9, ob die Ehe tatsächlich geführt wird. Eine gemeinsame Meldeadresse und gemeinsame Unterlagen helfen. Kinder aus der Ehe sind oft schon mit der Geburt deutsch; mehr unter Einbürgerung von Kindern.

Häufige Fragen

Zählt die Zeit vor der Hochzeit für die drei Jahre Aufenthalt?

Ja. Die 3 Jahre Aufenthalt beziehen sich auf jeden rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, nicht nur auf die Zeit als Ehegatte. Wer etwa schon zwei Jahre mit einer Arbeitserlaubnis hier lebt und dann heiratet, braucht noch ein Jahr Aufenthalt, aber zwei volle Ehejahre. Der Termin, an dem beide Bedingungen erfüllt sind, ist der früheste Antragsmonat.

Was passiert bei Trennung oder Tod des deutschen Ehegatten?

Nach § 9 Abs. 2 StAG bleibt der kürzere Weg offen, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Tod oder nach der rechtskräftigen Scheidung gestellt wird und Sie das Sorgerecht für ein minderjähriges deutsches Kind aus dieser Ehe haben und mit ihm zusammenleben. Ohne gemeinsames Kind gilt nach einer Trennung wieder die allgemeine Frist von fünf Jahren.

Brauche ich als Ehepartner auch den Einbürgerungstest?

Ja. § 9 verweist auf die Bedingungen des § 10 Abs. 1, und dazu gehören Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Sie werden in der Regel mit dem Einbürgerungstest nachgewiesen. Auch Deutsch auf Niveau B1 ist nötig. Befreit ist nur, wer die Nachweise wegen Krankheit, Behinderung oder Alters nicht erbringen kann.

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Herausgeber eines unabhängigen Übungstests zum Einbürgerungstest und eines Rechners für den frühesten Einbürgerungsantrag

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