Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat: der Weg für Ehegatten
Mit einem deutschen Ehegatten reichen 3 Jahre Aufenthalt, wenn die Ehe seit 2 Jahren besteht. Der Rechner nimmt den späteren der beiden Termine.
Antrag möglich ab
sofort
Die Aufenthaltsdauer ist seit Januar 2026 erfüllt.
| Frist (§ 9 StAG: 3 Jahre Aufenthalt, 2 Jahre Ehe) | Januar 2026 |
| Aufenthaltsdauer | erfüllt |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
| Deutsch B1 | erfüllt |
| Einbürgerungstest | noch nachzuweisen |
| Straffreiheit | erfüllt |
| Gebühr pro Person | 255 € |
Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Wer mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, soll nach § 9 StAG schon nach 3 Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht. Beide Fristen müssen gleichzeitig erfüllt sein; es zählt also der spätere Termin. Bei einer Ehe von 3 Jahren kann die Aufenthaltszeit aus öffentlichem Interesse weiter verkürzt werden. Alle übrigen Bedingungen des § 10 gelten auch hier: Deutsch auf Niveau B1, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt ohne Bürgergeld, keine erhebliche Verurteilung und das Bekenntnis zur Grundordnung. Ist der Partner nicht deutsch, sondern wird selbst eingebürgert, kann die Ehefrau oder der Ehemann nach § 10 Abs. 2 miteingebürgert werden, auch ohne eigene 5 Jahre. Wer im September 2021 eingereist ist und im Juni 2025 eine Deutsche geheiratet hat, kommt nach § 10 früher ans Ziel als nach § 9; der Rechner wählt den günstigeren Weg selbst.
Zwei Wege für Paare
Das Gesetz unterscheidet, ob der Partner schon deutsch ist oder gerade selbst eingebürgert wird. Im ersten Fall gilt § 9 StAG mit kürzeren Fristen. Im zweiten Fall erlaubt § 10 Abs. 2 StAG die Miteinbürgerung: Ehegatte und minderjährige Kinder können zusammen mit der antragstellenden Person eingebürgert werden, auch wenn sie selbst noch keine 5 Jahre im Land sind. Wie lange die Behörden dann mindestens verlangen, regeln Verwaltungsvorschriften und die Praxis vor Ort; fragen Sie danach, bevor Sie den gemeinsamen Antrag stellen.
| Situation | Aufenthalt | Ehe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Ehe mit einer oder einem Deutschen | 3 Jahre | 2 Jahre | § 9 Abs. 1 StAG |
| Wie oben, Ehe länger | kürzer möglich | 3 Jahre | § 9 Abs. 1 StAG, öffentliches Interesse |
| Partner wird selbst eingebürgert | keine eigene Mindestfrist im Gesetz | keine | § 10 Abs. 2 StAG |
| Allgemeiner Weg | 5 Jahre | keine | § 10 Abs. 1 StAG |
Drei Paare, mit dem Rechner gerechnet
Alle drei Fälle haben B1, Test und eigenes Einkommen. Der Rechner prüft beide Wege und gibt den früheren aus.
| Fall | In Deutschland seit | Heirat | Weg | Frist erfüllt ab |
|---|---|---|---|---|
| A | April 2023 | Januar 2023 | § 9 | April 2026 |
| B | April 2023 | Februar 2025 | § 9 | Februar 2027 |
| C | August 2021 | Juni 2025 | § 10 | August 2026 |
Fall A hat schon vor der Einreise geheiratet; hier entscheiden die drei Jahre Aufenthalt. Fall B hat nach der Einreise geheiratet, und die zwei Ehejahre laufen länger als die drei Aufenthaltsjahre. Fall C lebt schon lange hier: Die fünf Jahre nach § 10 sind erfüllt, bevor die Ehe zwei Jahre alt ist.
Ihr Antragsmonat als Ehepartner
Antrag möglich ab
sofort
| Frist (§ 9 StAG: 3 Jahre Aufenthalt, 2 Jahre Ehe) | Januar 2026 |
| Aufenthaltsdauer | erfüllt |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
Niederlassungserlaubnis für Ehegatten von Deutschen
Bis zur Einbürgerung leben Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Nach § 28 AufenthG gibt es nach 3 Jahren in der Regel eine Niederlassungserlaubnis, wenn die familiäre Gemeinschaft fortbesteht und Deutsch auf Niveau B1 vorliegt. Für die Einbürgerung ist das nicht nötig, denn die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist kein ausgeschlossener Titel. Wer beides anstrebt, kann die Niederlassungserlaubnis überspringen; Vergleich unter Niederlassungserlaubnis.
Eingetragene Partnerschaft und Ehe im Ausland
§ 9 nennt Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ausdrücklich nebeneinander; für gleichgeschlechtliche Paare gelten dieselben Fristen. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, muss sie in Deutschland wirksam sein. In der Regel genügt die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung und, je nach Herkunftsstaat, einer Legalisation oder Apostille; bei Zweifeln prüft das Standesamt die Anerkennung.
Die Behörde prüft bei § 9, ob die Ehe tatsächlich geführt wird. Eine gemeinsame Meldeadresse und gemeinsame Unterlagen helfen. Kinder aus der Ehe sind oft schon mit der Geburt deutsch; mehr unter Einbürgerung von Kindern.