Deutsch B1 für die Einbürgerung nachweisen
Das Gesetz verlangt Deutsch auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens, nachgewiesen durch eine Sprachprüfung. Es gibt Ausnahmen.
Antrag frühestens
Januar 2027
Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
| Deutsch B1 | noch nachzuweisen |
| Einbürgerungstest | noch nachzuweisen |
| Straffreiheit | erfüllt |
| Gebühr pro Person | 255 € |
Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Für die Einbürgerung verlangt § 10 Abs. 4 StAG ausreichende Deutschkenntnisse: Sie liegen vor, wenn Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erfüllen, und zwar mündlich und schriftlich. Üblich ist ein Zertifikat einer anerkannten Prüfung, etwa der Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Ergebnis B1 am Ende des Integrationskurses, telc Deutsch B1, das Goethe-Zertifikat B1 oder eine ÖSD-Prüfung auf diesem Niveau. Ein höheres Zertifikat wie B2 oder C1 genügt natürlich auch. Viele Behörden erkennen außerdem einen deutschen Schulabschluss, eine Berufsausbildung oder ein Studium in deutscher Sprache an. Kinder unter 16 Jahren brauchen nur eine altersgemäße Sprachentwicklung. Frühere Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie ihre Ehegatten müssen sich nur mündlich im Alltag verständigen können. Wer trotz ernsthafter Bemühungen B1 nicht erreichen kann, für den kann die Behörde die Anforderung ebenfalls auf den Alltag begrenzen; Krankheit, Behinderung oder Alter befreien ganz.
Was als Nachweis zählt
§ 10 Abs. 4 StAG stellt auf das Niveau ab, nicht auf eine bestimmte Prüfung. In der Praxis legen die meisten ein Zertifikat vor. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Wege; ob ein Schul- oder Berufsabschluss reicht, entscheidet die Behörde.
| Nachweis | Reicht für die Einbürgerung? | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutsch-Test für Zuwanderer, Ergebnis B1 | ja | Abschluss des Integrationskurses |
| Deutsch-Test für Zuwanderer, Ergebnis A2 | nein | Wiederholen oder andere B1-Prüfung |
| telc Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, ÖSD B1 | ja | Bei anerkannten Prüfzentren |
| Zertifikat B2, C1 oder C2 | ja | Höheres Niveau schließt B1 ein |
| Deutscher Schulabschluss, Ausbildung oder Studium | meist ja | Entscheidung der Behörde |
| Kinder unter 16 | altersgemäße Entwicklung | Kita- oder Schulberichte |
Die Ausnahmen im Gesetz
Absatz 4 Satz 3 erleichtert den Nachweis für eine bestimmte Gruppe: Wer aufgrund eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die DDR gekommen ist, muss sich nur ohne nennenswerte Probleme im Alltag mündlich verständigen können; das gilt auch für die Ehegatten. Absatz 4a öffnet den Weg für Härtefälle, wenn das Erlernen trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert ist. In beiden Fällen entfällt auch der Einbürgerungstest. Absatz 6 befreit ganz von Sprach- und Wissensnachweis, wenn eine Krankheit, eine Behinderung oder das Alter ihn unmöglich macht; ein ärztliches Attest ist dann üblich.
Was eine B1-Prüfung verlangt
Auf B1 verstehen Sie die Hauptpunkte, wenn klar über vertraute Dinge aus Arbeit, Schule oder Freizeit gesprochen wird, kommen in den meisten Alltagssituationen zurecht, schreiben einfache zusammenhängende Texte und können Erfahrungen, Pläne und Meinungen kurz begründen. Die Prüfungen bestehen meist aus Hören, Lesen, Schreiben und einem mündlichen Teil, oft mit einer Partnerin oder einem Partner. Die Preise legen die Prüfzentren fest; sie sind nicht einheitlich, deshalb nennen wir keinen Betrag.
Wer nicht weiß, ob der Sprachnachweis der letzte offene Punkt ist, gibt sein Niveau im Rechner an:
Antrag frühestens
Antrag frühestens
Januar 2027
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
Für den Einbürgerungstest ist B1 kein formaler Zugang, aber eine große Hilfe: Die Fragen stehen nur auf Deutsch im Bogen. Wer mit dem Fragenkatalog übt, lernt nebenbei den Wortschatz, den viele Sprachprüfungen im Bereich Gesellschaft abfragen.