Einbürgerung: Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltstitel und Einreisemonat eingeben: Der Rechner zeigt, ab wann die 5 Jahre erfüllt sind und welche Nachweise noch fehlen.
Antrag frühestens
Januar 2027
Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
| Deutsch B1 | erfüllt |
| Einbürgerungstest | noch nachzuweisen |
| Straffreiheit | erfüllt |
| Gebühr pro Person | 255 € |
Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat, wer seit 5 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und dazu sieben Bedingungen erfüllt: ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands, ein passender Aufenthaltstitel, ein Lebensunterhalt ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe, keine Verurteilung über den Grenzen des § 12a, Deutsch auf Niveau B1, ein bestandener Einbürgerungstest und eine geklärte Identität. Ehegatten von Deutschen können nach § 9 schon nach 3 Jahren Aufenthalt und 2 Jahren Ehe eingebürgert werden. Die Einbürgerung nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen gibt es seit dem 30.10.2025 nicht mehr. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt das Gesetz nicht mehr. Wer zum Beispiel im September 2021 mit einer Arbeitserlaubnis eingereist ist, B1 und den Test hat und von seinem Lohn lebt, kann den Antrag seit September 2026 stellen.
Die Voraussetzungen im Überblick
§ 10 StAG zählt die Bedingungen auf, die für den Anspruch zusammenkommen müssen. Ist eine nicht erfüllt, bleibt die Ermessenseinbürgerung nach § 8, die aber an strengere Maßstäbe gebunden ist. Die Tabelle zeigt jede Bedingung mit dem Nachweis, den die Behörde üblicherweise sehen will.
| Voraussetzung | Was das Gesetz verlangt | Üblicher Nachweis |
|---|---|---|
| Aufenthalt | 5 Jahre rechtmäßig, gewöhnlich | Meldebescheinigung, Titel der letzten Jahre |
| Aufenthaltstitel | unbefristet oder ein nicht ausgeschlossener befristeter Titel | Aktueller Aufenthaltstitel |
| Lebensunterhalt | ohne SGB II oder XII, Ausnahmen in Nr. 3 | Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Mietvertrag |
| Straffreiheit | keine Verurteilung über § 12a hinaus | Auskunft holt die Behörde selbst ein |
| Deutsch | Niveau B1 | Zertifikat einer Sprachprüfung |
| Einbürgerungstest | Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung | Bescheinigung des BAMF |
| Bekenntnis | Grundordnung und historische Verantwortung | Unterschrift bei der Behörde |
| Identität | geklärte Identität und Staatsangehörigkeit | Reisepass, Geburtsurkunde |
Vier Fälle, mit dem Rechner gerechnet
Die Zeilen unten hat derselbe Rechner ausgegeben, mit Stand Oktober 2026. In allen Fällen sind B1, Test und eigener Lebensunterhalt angenommen; es geht also nur um die Frist und den Titel.
| Fall | In Deutschland seit | Situation | Weg | Antrag ab |
|---|---|---|---|---|
| A | September 2021 | Arbeit, keine Ehe mit Deutschen | § 10 | Oktober 2026 |
| B | Februar 2023 | Arbeit, keine Ehe mit Deutschen | § 10 | Februar 2028 |
| C | Mai 2023 | Ehe mit einer Deutschen seit März 2024 | § 9 | Oktober 2026 |
| D | April 2022 | Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG) | § 10 | Titel schließt aus |
Fall B ist erst seit Februar 2023 im Land und muss noch 16 Monate warten. Bis dahin lässt sich alles andere vorbereiten: Sprachzertifikat, Test, Unterlagen. Fall C ist mit einer Deutschen verheiratet. Hier greift § 9 StAG: drei Jahre Aufenthalt, zwei Jahre Ehe, beides muss erfüllt sein, und der spätere der beiden Termine zählt. Fall D hat eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines Abschiebungsverbots. Dieser Titel steht in der Liste der ausgeschlossenen Titel, solange er nicht in eine Niederlassungserlaubnis übergeht; mehr dazu unter Niederlassungserlaubnis.
Ihr frühester Antragsmonat
Antrag frühestens
Februar 2028
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Februar 2028 |
| Aufenthaltsdauer | ab Februar 2028 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
Welche Titel ausgeschlossen sind
Das Gesetz nennt die befristeten Titel, die nicht reichen. Dazu gehören die Titel für Studium, Ausbildung, Sprachkurse und Schulbesuch, die Suche nach einem Studien- oder Arbeitsplatz einschließlich Chancenkarte, die ICT-Karte für konzernintern Versetzte, die Aufnahme aus dem Ausland, Härtefälle, vorübergehender Schutz, das Chancen-Aufenthaltsrecht und die Erlaubnisse nach § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG, etwa bei einem Abschiebungsverbot. Mit Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärem Schutz nach § 25 Abs. 1 oder 2 ist die Einbürgerung dagegen möglich. Wer eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung hat, besitzt keinen Aufenthaltstitel und erfüllt die Bedingung nicht.
Was seit der Reform anders ist
Mit der Reform von 2024 sank die Frist von acht auf fünf Jahre, und das Gesetz verlangt nicht mehr, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben; siehe doppelte Staatsbürgerschaft. Eingeführt wurde damals auch eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Diese Abkürzung ist wieder gestrichen; das Merkblatt des Landratsamts Freising nennt den 30. Oktober 2025 als Stichtag. Neu ist außerdem das ausdrückliche Bekenntnis zur Verantwortung für die Folgen des Nationalsozialismus und zum Schutz jüdischen Lebens.
Die Gebühr beträgt 255 € pro Person, 51 € für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen; die Summe für Ihre Familie rechnet Einbürgerung: Kosten aus.