Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: so läuft es ab
Erst prüfen, ob die Frist erfüllt ist; dann Unterlagen sammeln und den Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnorts stellen.
Antrag frühestens
Januar 2027
Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
| Deutsch B1 | erfüllt |
| Einbürgerungstest | erfüllt |
| Straffreiheit | erfüllt |
| Gebühr pro Person | 255 € |
Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Den Antrag auf Einbürgerung stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnorts, je nach Bundesland beim Landratsamt, bei der Kreisverwaltung, bei der Stadt oder, in Berlin, beim Landesamt für Einwanderung, das Anträge online annimmt. Eine Frist für die Entscheidung setzt das Gesetz nicht, und die Behörden veröffentlichen keine einheitlichen Bearbeitungszeiten; in großen Städten sind lange Wartezeiten bekannt. Deshalb lohnt es sich, den Antrag vollständig einzureichen, sobald die 5 Jahre erreicht sind. Dazu gehören in der Regel der Antrag, ein gültiger Pass, Aufenthaltstitel, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde mit Übersetzung, Nachweise über Einkommen und Wohnung, das Sprachzertifikat B1 und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest. Die Gebühr beträgt 255 € pro Person. Ist alles geprüft, unterschreiben Sie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, und mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie Deutsche oder Deutscher.
Die Schritte bis zur Urkunde
Das Verfahren ist in allen Ländern ähnlich, auch wenn Formulare und Wege verschieden sind. Die folgende Reihenfolge spart die meiste Zeit.
| Schritt | Was Sie tun | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Frist prüfen | Monat ausrechnen, ab dem die Aufenthaltszeit erfüllt ist | Mit dem Rechner auf dieser Seite |
| 2. Nachweise besorgen | Sprachzertifikat und Einbürgerungstest | Beides kann vor Fristende erledigt werden |
| 3. Unterlagen sammeln | Urkunden, Übersetzungen, Einkommensnachweise | Liste unten |
| 4. Antrag stellen | Bei der Staatsangehörigkeitsbehörde | Online, per Post oder vor Ort |
| 5. Gebühr zahlen | 255 € pro Person | Zeitpunkt bestimmt die Behörde |
| 6. Prüfung | Behörde fragt bei Sicherheitsbehörden und Registern nach | Nachforderungen schnell beantworten |
| 7. Bekenntnis und Urkunde | Unterschrift, Aushändigung der Urkunde | Erst damit sind Sie deutsch |
Welche Unterlagen fast überall verlangt werden
Jede Behörde hat ihre eigene Liste, aber der Kern ist überall gleich. Sie brauchen den ausgefüllten Antrag, einen gültigen Pass oder ein anderes Identitätsdokument, den aktuellen Aufenthaltstitel, die Geburtsurkunde und, wenn Sie verheiratet sind, die Heiratsurkunde, jeweils mit Übersetzung. Für den Lebensunterhalt legen Sie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten Monate und den Mietvertrag vor, Selbstständige den letzten Steuerbescheid. Dazu kommen das Zertifikat über Deutsch auf Niveau B1 und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest. Ein Führungszeugnis müssen Sie meist nicht selbst besorgen; die Behörde fragt das Bundeszentralregister an.
Fehlt Ihnen ein Dokument aus dem Herkunftsland, etwa weil es dort nicht ausgestellt wird, sprechen Sie das offen an. § 10 StAG verlangt eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit; wie die nachzuweisen ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Online beantragen: Berlin, Hamburg und andere Städte
Immer mehr Behörden nehmen den Einbürgerungsantrag digital an. In Berlin stellen Sie ihn beim Landesamt für Einwanderung online. In Hamburg bietet das Amt für Migration einen digitalen Antrag an, dazu vorab einen Quick-Check der Voraussetzungen und ein Serviceportal, über das Sie fehlende Unterlagen nachreichen. Anderswo läuft der Antrag noch per Formular und Post oder bei einem Termin. Ob Ihre Behörde einen Online-Antrag hat, steht auf ihrer Website; suchen Sie dort nach „Einbürgerung“ und dem Namen Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Online heißt nicht ganz ohne Behördengang: Zum Bekenntnis und zur Aushändigung der Urkunde erscheinen Sie persönlich. Scannen Sie Urkunden und Übersetzungen gut lesbar ein und halten Sie die Originale bereit, denn die Behörde kann sie jederzeit sehen wollen. Ehepartner und Kinder, die mit eingebürgert werden, gehören in denselben Vorgang.
Warten und nachfragen
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Behörde ab. Das Landesamt für Einwanderung in Berlin weist selbst auf lange Wartezeiten hin. Einheitliche, amtliche Zahlen für ganz Deutschland gibt es nicht, deshalb nennen wir keine. Wer ohne zureichenden Grund keine Entscheidung erhält, kann nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung frühestens drei Monate nach dem Antrag eine Untätigkeitsklage erheben; ob das sinnvoll ist, klären Sie besser mit einer Beratungsstelle oder einer Anwältin.
Planen Sie die Reihenfolge so, dass Test und Sprachnachweis fertig sind, wenn die Frist erreicht ist:
Antrag frühestens
Antrag frühestens
Januar 2027
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
Was Sie am Ende unterschreiben
Vor der Aushändigung der Urkunde geben Sie zwei Erklärungen ab: das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für das nationalsozialistische Unrecht, zum Schutz jüdischen Lebens und zum Verbot eines Angriffskrieges. Außerdem erklären Sie, keine Bestrebungen gegen diese Ordnung zu verfolgen oder sich von früheren abgewandt zu haben. Eine falsche Erklärung kann noch Jahre später zur Rücknahme der Einbürgerung führen.
Wer Ehepartner oder Kinder mit einbürgern lassen will, stellt die Anträge am besten gemeinsam; siehe Einbürgerung als Ehepartner und Einbürgerung von Kindern.