Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: so läuft es ab

Erst prüfen, ob die Frist erfüllt ist; dann Unterlagen sammeln und den Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnorts stellen.

Beginn des erlaubten Aufenthalts

Nach über 6 Monaten im Ausland: Rückkehr

Einbürgerungstest bestanden?
Verheiratet mit einem deutschen Staatsangehörigen?
Weitere Angaben

Nur bei Ehe mit einem Deutschen (§ 9 StAG)

Nur wenn die Behörde früheren Aufenthalt anrechnet (§ 12b Abs. 2, höchstens 36)

Antrag frühestens

Januar 2027

Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.

Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt)Januar 2027
Aufenthaltsdauerab Januar 2027
Aufenthaltstitelerfüllt
Lebensunterhalterfüllt
Deutsch B1erfüllt
Einbürgerungstesterfüllt
Straffreiheiterfüllt
Gebühr pro Person255 €

Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026

Den Antrag auf Einbürgerung stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnorts, je nach Bundesland beim Landratsamt, bei der Kreisverwaltung, bei der Stadt oder, in Berlin, beim Landesamt für Einwanderung, das Anträge online annimmt. Eine Frist für die Entscheidung setzt das Gesetz nicht, und die Behörden veröffentlichen keine einheitlichen Bearbeitungszeiten; in großen Städten sind lange Wartezeiten bekannt. Deshalb lohnt es sich, den Antrag vollständig einzureichen, sobald die 5 Jahre erreicht sind. Dazu gehören in der Regel der Antrag, ein gültiger Pass, Aufenthaltstitel, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde mit Übersetzung, Nachweise über Einkommen und Wohnung, das Sprachzertifikat B1 und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest. Die Gebühr beträgt 255 € pro Person. Ist alles geprüft, unterschreiben Sie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, und mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie Deutsche oder Deutscher.

Die Schritte bis zur Urkunde

Das Verfahren ist in allen Ländern ähnlich, auch wenn Formulare und Wege verschieden sind. Die folgende Reihenfolge spart die meiste Zeit.

Ablauf eines Einbürgerungsverfahrens.
SchrittWas Sie tunHinweis
1. Frist prüfenMonat ausrechnen, ab dem die Aufenthaltszeit erfüllt istMit dem Rechner auf dieser Seite
2. Nachweise besorgenSprachzertifikat und EinbürgerungstestBeides kann vor Fristende erledigt werden
3. Unterlagen sammelnUrkunden, Übersetzungen, EinkommensnachweiseListe unten
4. Antrag stellenBei der StaatsangehörigkeitsbehördeOnline, per Post oder vor Ort
5. Gebühr zahlen255 € pro PersonZeitpunkt bestimmt die Behörde
6. PrüfungBehörde fragt bei Sicherheitsbehörden und Registern nachNachforderungen schnell beantworten
7. Bekenntnis und UrkundeUnterschrift, Aushändigung der UrkundeErst damit sind Sie deutsch

Welche Unterlagen fast überall verlangt werden

Jede Behörde hat ihre eigene Liste, aber der Kern ist überall gleich. Sie brauchen den ausgefüllten Antrag, einen gültigen Pass oder ein anderes Identitätsdokument, den aktuellen Aufenthaltstitel, die Geburtsurkunde und, wenn Sie verheiratet sind, die Heiratsurkunde, jeweils mit Übersetzung. Für den Lebensunterhalt legen Sie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten Monate und den Mietvertrag vor, Selbstständige den letzten Steuerbescheid. Dazu kommen das Zertifikat über Deutsch auf Niveau B1 und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest. Ein Führungszeugnis müssen Sie meist nicht selbst besorgen; die Behörde fragt das Bundeszentralregister an.

Fehlt Ihnen ein Dokument aus dem Herkunftsland, etwa weil es dort nicht ausgestellt wird, sprechen Sie das offen an. § 10 StAG verlangt eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit; wie die nachzuweisen ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Online beantragen: Berlin, Hamburg und andere Städte

Immer mehr Behörden nehmen den Einbürgerungsantrag digital an. In Berlin stellen Sie ihn beim Landesamt für Einwanderung online. In Hamburg bietet das Amt für Migration einen digitalen Antrag an, dazu vorab einen Quick-Check der Voraussetzungen und ein Serviceportal, über das Sie fehlende Unterlagen nachreichen. Anderswo läuft der Antrag noch per Formular und Post oder bei einem Termin. Ob Ihre Behörde einen Online-Antrag hat, steht auf ihrer Website; suchen Sie dort nach „Einbürgerung“ und dem Namen Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Online heißt nicht ganz ohne Behördengang: Zum Bekenntnis und zur Aushändigung der Urkunde erscheinen Sie persönlich. Scannen Sie Urkunden und Übersetzungen gut lesbar ein und halten Sie die Originale bereit, denn die Behörde kann sie jederzeit sehen wollen. Ehepartner und Kinder, die mit eingebürgert werden, gehören in denselben Vorgang.

Warten und nachfragen

Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Behörde ab. Das Landesamt für Einwanderung in Berlin weist selbst auf lange Wartezeiten hin. Einheitliche, amtliche Zahlen für ganz Deutschland gibt es nicht, deshalb nennen wir keine. Wer ohne zureichenden Grund keine Entscheidung erhält, kann nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung frühestens drei Monate nach dem Antrag eine Untätigkeitsklage erheben; ob das sinnvoll ist, klären Sie besser mit einer Beratungsstelle oder einer Anwältin.

Planen Sie die Reihenfolge so, dass Test und Sprachnachweis fertig sind, wenn die Frist erreicht ist:

Antrag frühestens

Antrag frühestens

Januar 2027

Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt)Januar 2027
Aufenthaltsdauerab Januar 2027
Aufenthaltstitelerfüllt
Lebensunterhalterfüllt
Frist und offene Punkte prüfen →

Was Sie am Ende unterschreiben

Vor der Aushändigung der Urkunde geben Sie zwei Erklärungen ab: das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für das nationalsozialistische Unrecht, zum Schutz jüdischen Lebens und zum Verbot eines Angriffskrieges. Außerdem erklären Sie, keine Bestrebungen gegen diese Ordnung zu verfolgen oder sich von früheren abgewandt zu haben. Eine falsche Erklärung kann noch Jahre später zur Rücknahme der Einbürgerung führen.

Wer Ehepartner oder Kinder mit einbürgern lassen will, stellt die Anträge am besten gemeinsam; siehe Einbürgerung als Ehepartner und Einbürgerung von Kindern.

Häufige Fragen

Kann ich den Einbürgerungsantrag schon vor Ablauf der fünf Jahre stellen?

Manche Behörden nehmen Anträge einige Monate vor Fristende an, weil die Bearbeitung ohnehin dauert; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Maßgeblich ist, dass alle Voraussetzungen bei der Entscheidung erfüllt sind. Fragen Sie Ihre Behörde, ob sie einen frühen Antrag zulässt, und rechnen Sie den Monat, ab dem die Frist erfüllt ist, mit dem Rechner aus.

Ab wann bin ich nach der Einbürgerung deutsch?

Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, nicht schon mit dem positiven Bescheid oder der Zahlung der Gebühr. Die Urkunde wird persönlich übergeben, oft im Rahmen einer kleinen Feier. Danach beantragen Sie beim Bürgeramt Personalausweis und Reisepass und geben Ihren alten Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde ab.

Was passiert, wenn ich während des Verfahrens umziehe?

Zuständig ist die Behörde Ihres aktuellen Wohnorts. Nach einem Umzug in einen anderen Kreis oder ein anderes Land geht die Akte in der Regel an die neue Behörde über, was das Verfahren verlängern kann. Melden Sie den Umzug sofort beiden Behörden. Ein bestandener Einbürgerungstest bleibt gültig, auch wenn Sie die Fragen eines anderen Bundeslandes hatten.

Muss ich den Einbürgerungsantrag persönlich abgeben?

Das hängt von der Behörde ab. Berlin nimmt Anträge online an, viele Landratsämter verlangen ein Formular per Post oder einen Termin vor Ort. Spätestens zur Unterschrift unter das Bekenntnis und zur Übergabe der Urkunde müssen Sie persönlich erscheinen. Kopien von Urkunden sollten beglaubigt sein, sofern die Behörde nicht die Originale einsieht.

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Amtliche Quellen dieser Seite

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Herausgeber eines unabhängigen Übungstests zum Einbürgerungstest und eines Rechners für den frühesten Einbürgerungsantrag

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