Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nach der Reform
Das deutsche Recht verlangt die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit nicht mehr. Ob Sie sie behalten, entscheidet Ihr Herkunftsland.
Antrag frühestens
Januar 2027
Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
| Deutsch B1 | erfüllt |
| Einbürgerungstest | noch nachzuweisen |
| Straffreiheit | erfüllt |
| Gebühr pro Person | 255 € |
Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich hin. Die frühere Bedingung, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren, ist aus § 10 StAG gestrichen; die Ausnahmen dazu in § 12 sind deshalb ebenfalls weggefallen. Umgekehrt verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn sie eine ausländische annehmen, denn § 25 ist aufgehoben. Auch die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nach § 29 gibt es nicht mehr. Für Sie bedeutet das: Die Einbürgerungsbehörde fragt nicht mehr nach einer Entlassungsurkunde oder Verzichtserklärung. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behalten, regelt aber allein das Recht Ihres Herkunftsstaates. Manche Staaten entziehen sie beim freiwilligen Erwerb einer anderen automatisch, andere verlangen eine Genehmigung oder Meldung. Klären Sie das vor dem Antrag mit dem Konsulat Ihres Landes.
Was das Gesetz heute sagt
Drei Vorschriften haben früher die doppelte Staatsbürgerschaft eingeschränkt, alle drei sind heute auf gesetze-im-internet.de als „weggefallen“ markiert. § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG verlangte, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben; § 12 regelte, wann davon abgesehen wurde, etwa für EU-Bürger oder wenn der Herkunftsstaat nicht entließ. § 25 nahm Deutschen die Staatsangehörigkeit, wenn sie auf Antrag eine fremde erwarben, außer mit Beibehaltungsgenehmigung. § 29 verpflichtete in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, sich unter Umständen für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
| Regel | Früher | Heute |
|---|---|---|
| Einbürgerung | Alte Staatsangehörigkeit aufgeben, mit vielen Ausnahmen | Keine Aufgabe nötig |
| Deutsche nehmen fremde Staatsangehörigkeit an | Verlust ohne Beibehaltungsgenehmigung | Kein Verlust nach deutschem Recht |
| Kinder ausländischer Eltern, in Deutschland geboren | Optionspflicht in bestimmten Fällen | Beide Staatsangehörigkeiten bleiben |
Welche Länder? Das Recht des Herkunftsstaats entscheidet
Das deutsche Gesetz entscheidet nur, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden. Ob Sie dabei Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, bestimmt der Staat, der sie verliehen hat. Die Regeln sind sehr verschieden: Manche Länder lassen Mehrstaatigkeit ohne Weiteres zu, andere knüpfen den Verlust automatisch an den freiwilligen Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, wieder andere verlangen vorher eine Genehmigung. Wir geben dazu keine Länderliste, weil sich diese Regeln ändern und hier nicht verlässlich zu prüfen sind. Fragen Sie das Konsulat Ihres Landes schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf.
Wer seine alte Staatsangehörigkeit trotzdem aufgeben möchte, etwa um Pflichten im Herkunftsstaat zu beenden, kann das weiterhin tun. Es ist nur keine Voraussetzung mehr, und die Einbürgerungsbehörde stellt dafür keine Einbürgerungszusicherung mehr als Pflichtschritt aus.
Was bleibt Voraussetzung
Alle anderen Bedingungen gelten unverändert: 5 Jahre Aufenthalt, Deutsch B1, Test, Lebensunterhalt und Straffreiheit. Ob Sie die erfüllen und ab wann Sie den Antrag stellen können, zeigt der Rechner:
Antrag frühestens
Antrag frühestens
Januar 2027
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |
Für Kinder, die in Deutschland geboren werden, gilt eine eigene Regel: Hat ein Elternteil seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hier und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wird das Kind mit der Geburt deutsch (§ 4 Abs. 3 StAG); mehr unter Einbürgerung von Kindern.