Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nach der Reform

Das deutsche Recht verlangt die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit nicht mehr. Ob Sie sie behalten, entscheidet Ihr Herkunftsland.

Beginn des erlaubten Aufenthalts

Nach über 6 Monaten im Ausland: Rückkehr

Einbürgerungstest bestanden?
Verheiratet mit einem deutschen Staatsangehörigen?
Weitere Angaben

Nur bei Ehe mit einem Deutschen (§ 9 StAG)

Nur wenn die Behörde früheren Aufenthalt anrechnet (§ 12b Abs. 2, höchstens 36)

Antrag frühestens

Januar 2027

Noch 3 Monate, gerechnet ab Oktober 2026.

Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt)Januar 2027
Aufenthaltsdauerab Januar 2027
Aufenthaltstitelerfüllt
Lebensunterhalterfüllt
Deutsch B1erfüllt
Einbürgerungstestnoch nachzuweisen
Straffreiheiterfüllt
Gebühr pro Person255 €

Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität und Staatsangehörigkeit prüft die Behörde zusätzlich. Die frühere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr. Schätzung nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich hin. Die frühere Bedingung, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren, ist aus § 10 StAG gestrichen; die Ausnahmen dazu in § 12 sind deshalb ebenfalls weggefallen. Umgekehrt verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn sie eine ausländische annehmen, denn § 25 ist aufgehoben. Auch die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nach § 29 gibt es nicht mehr. Für Sie bedeutet das: Die Einbürgerungsbehörde fragt nicht mehr nach einer Entlassungsurkunde oder Verzichtserklärung. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behalten, regelt aber allein das Recht Ihres Herkunftsstaates. Manche Staaten entziehen sie beim freiwilligen Erwerb einer anderen automatisch, andere verlangen eine Genehmigung oder Meldung. Klären Sie das vor dem Antrag mit dem Konsulat Ihres Landes.

Was das Gesetz heute sagt

Drei Vorschriften haben früher die doppelte Staatsbürgerschaft eingeschränkt, alle drei sind heute auf gesetze-im-internet.de als „weggefallen“ markiert. § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG verlangte, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben; § 12 regelte, wann davon abgesehen wurde, etwa für EU-Bürger oder wenn der Herkunftsstaat nicht entließ. § 25 nahm Deutschen die Staatsangehörigkeit, wenn sie auf Antrag eine fremde erwarben, außer mit Beibehaltungsgenehmigung. § 29 verpflichtete in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, sich unter Umständen für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Mehrstaatigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.
RegelFrüherHeute
EinbürgerungAlte Staatsangehörigkeit aufgeben, mit vielen AusnahmenKeine Aufgabe nötig
Deutsche nehmen fremde Staatsangehörigkeit anVerlust ohne BeibehaltungsgenehmigungKein Verlust nach deutschem Recht
Kinder ausländischer Eltern, in Deutschland geborenOptionspflicht in bestimmten FällenBeide Staatsangehörigkeiten bleiben

Welche Länder? Das Recht des Herkunftsstaats entscheidet

Das deutsche Gesetz entscheidet nur, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden. Ob Sie dabei Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, bestimmt der Staat, der sie verliehen hat. Die Regeln sind sehr verschieden: Manche Länder lassen Mehrstaatigkeit ohne Weiteres zu, andere knüpfen den Verlust automatisch an den freiwilligen Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, wieder andere verlangen vorher eine Genehmigung. Wir geben dazu keine Länderliste, weil sich diese Regeln ändern und hier nicht verlässlich zu prüfen sind. Fragen Sie das Konsulat Ihres Landes schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf.

Wer seine alte Staatsangehörigkeit trotzdem aufgeben möchte, etwa um Pflichten im Herkunftsstaat zu beenden, kann das weiterhin tun. Es ist nur keine Voraussetzung mehr, und die Einbürgerungsbehörde stellt dafür keine Einbürgerungszusicherung mehr als Pflichtschritt aus.

Was bleibt Voraussetzung

Alle anderen Bedingungen gelten unverändert: 5 Jahre Aufenthalt, Deutsch B1, Test, Lebensunterhalt und Straffreiheit. Ob Sie die erfüllen und ab wann Sie den Antrag stellen können, zeigt der Rechner:

Antrag frühestens

Antrag frühestens

Januar 2027

Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt)Januar 2027
Aufenthaltsdauerab Januar 2027
Aufenthaltstitelerfüllt
Lebensunterhalterfüllt
Alle Voraussetzungen prüfen →

Für Kinder, die in Deutschland geboren werden, gilt eine eigene Regel: Hat ein Elternteil seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hier und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wird das Kind mit der Geburt deutsch (§ 4 Abs. 3 StAG); mehr unter Einbürgerung von Kindern.

Häufige Fragen

Muss ich meinen alten Pass bei der Einbürgerung abgeben?

Nach deutschem Recht nicht. Die Bedingung, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen. Ihr ausländischer Pass bleibt ein Dokument Ihres Herkunftsstaates; ob er gültig bleibt, entscheidet dieser Staat. Bei der Einreise nach Deutschland weisen Sie sich nach der Einbürgerung mit dem deutschen Pass oder Personalausweis aus.

Haben Doppelstaater in Deutschland andere Rechte?

Nein. In Deutschland sind Sie mit der Einbürgerung voll deutsch, mit Wahlrecht, Freizügigkeit in der EU und konsularischem Schutz im Ausland. Die zweite Staatsangehörigkeit spielt für deutsche Behörden in der Regel keine Rolle. Im Herkunftsstaat dagegen behandelt man Sie meist als eigenen Staatsangehörigen, auch beim Militärdienst oder bei Steuern.

Was gilt für Kinder mit zwei Staatsangehörigkeiten?

Kinder, die durch Geburt in Deutschland nach § 4 Abs. 3 StAG deutsch werden und von den Eltern eine andere Staatsangehörigkeit erben, behalten beide. Die frühere Pflicht, sich zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag zu entscheiden, ist mit der Aufhebung von § 29 weggefallen. Auch Kinder aus binationalen Ehen behalten beide Staatsangehörigkeiten.

Mit welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich?

Aus deutscher Sicht mit jedem Land: Seit der Reform verlangt das Staatsangehörigkeitsgesetz bei keiner Herkunft mehr, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, ob EU-Staat, Türkei, Syrien oder ein anderes Land. Ob Sie Ihre bisherige behalten, entscheidet allein das Recht des anderen Staates. Fragen Sie dessen Konsulat schriftlich, bevor Sie die Urkunde entgegennehmen, und bewahren Sie die Antwort auf.

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Herausgeber eines unabhängigen Übungstests zum Einbürgerungstest und eines Rechners für den frühesten Einbürgerungsantrag

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