Einbürgerungstest mit Zertifikat: vor Ort statt online
Anmeldung bei einer zugelassenen Prüfstelle, 25 € Gebühr, 60 Minuten für 33 Fragen. Vorher hier die Probeprüfung machen.
Frage 1 von 33 · Nr. 105
Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern in Deutschland?
Ihr Ergebnis
0 / 33
0 beantwortet
Bestanden ab 17 von 33 richtigen Antworten, 60 Minuten Zeit.
Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026
Den Einbürgerungstest legen Sie nicht bei der Einbürgerungsbehörde ab, sondern bei einer Prüfstelle, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür zugelassen hat. Meist ist das eine Volkshochschule oder ein Träger von Integrationskursen. Sie melden sich dort an, zahlen nach § 2 der Einbürgerungstestverordnung eine Gebühr von 25 € und bekommen einen Termin. Am Prüfungstag zeigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, beantworten unter Aufsicht 33 Fragen in 60 Minuten und kreuzen auf einem Bogen an. Mit mindestens 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden. Die Auswertung übernimmt das BAMF, das Ihnen eine Bescheinigung schickt, die Sie dem Einbürgerungsantrag beilegen. Wer nicht besteht, kann den Test so oft wiederholen wie nötig; jede Wiederholung kostet die Gebühr erneut. Eine Probeprüfung vor der Anmeldung zeigt, ob Sie bereit sind.
Schritt für Schritt zur Prüfung
Erster Schritt ist die Prüfstelle. Die Einbürgerungstestverordnung legt fest, dass das BAMF den Test durchführt und dafür Stellen zulässt; welche das in Ihrer Stadt sind, erfahren Sie bei der Volkshochschule, beim Integrationskursträger oder bei der Einbürgerungsbehörde. Die Anmeldung läuft schriftlich oder vor Ort. Sie geben Ihre Daten und das Bundesland an, in dem Sie wohnen, denn danach richten sich 3 der 33 Fragen.
Zweiter Schritt ist die Gebühr. Sie beträgt 25 € und wird bei der Anmeldung fällig. Andere Preise, die man im Netz liest, betreffen meist Vorbereitungskurse, nicht den Test selbst. Ein Kurs ist nach § 10 Abs. 5 StAG freiwillig; wer mit den Fragen auf dieser Seite übt, braucht keinen.
| Etappe | Was passiert | Worauf achten |
|---|---|---|
| Anmeldung | Prüfstelle wählen, Bundesland angeben | Termine sind oft Wochen im Voraus belegt |
| Gebühr | 25 € | Bei jeder Wiederholung erneut fällig |
| Prüfung | 33 Fragen, 60 Minuten | Ausweis mit Lichtbild mitbringen |
| Bestanden | ab 17 richtigen Antworten | Falsche Antworten ziehen nichts ab |
| Ergebnis | Bescheinigung des BAMF per Post | Original zum Einbürgerungsantrag |
Am Prüfungstag
Die Prüfung findet in einem Raum mit Aufsicht statt. Jede Person erhält einen eigenen Bogen; die Fragen sind dieselben wie im amtlichen Fragenkatalog, nur zusammengestellt. Sie kreuzen je Frage genau eine Antwort an. Wer schneller fertig ist, darf in der Regel abgeben; 60 Minuten reichen den meisten Teilnehmenden gut, wenn sie mit dem Wortlaut der Fragen vertraut sind. Hilfsmittel wie Wörterbuch oder Telefon sind nicht erlaubt.
Lassen Sie keine Frage leer. Weil eine falsche Antwort keinen Punkt kostet, ist ein Kreuz immer besser als keines. Bei Bildfragen schauen Sie zuerst auf die vier Antworten und dann auf das Bild: Oft schließen schon die Begriffe zwei Möglichkeiten aus.
Wer den Test nicht braucht
Befreit ist, wer die Kenntnisse wegen Krankheit, Behinderung oder Alters nicht erwerben kann (§ 10 Abs. 6 StAG), und wer jünger als 16 ist. Bei Menschen, die nur einfache mündliche Deutschkenntnisse nachweisen müssen, etwa frühere Gastarbeiter, verlangt das Gesetz den Test ebenfalls nicht. Ob ein deutscher Schulabschluss den Test ersetzt, entscheidet die Behörde; klären Sie das vor der Anmeldung. Die Sprachprüfung ist ein eigener Nachweis, siehe Sprachnachweis B1.
Ob der Test Ihr letzter offener Punkt ist, zeigt die Prüfung der Voraussetzungen:
Antrag frühestens
Antrag frühestens
Januar 2027
| Frist (§ 10 StAG: 5 Jahre Aufenthalt) | Januar 2027 |
| Aufenthaltsdauer | ab Januar 2027 |
| Aufenthaltstitel | erfüllt |
| Lebensunterhalt | erfüllt |