Deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt und für Kinder

Viele Kinder sind schon mit der Geburt deutsch. Die anderen werden meist zusammen mit einem Elternteil eingebürgert, für 51 € statt 255 €.

Ab 16 Jahren nötig, sofern kein deutscher Schulabschluss

Weitere Angaben

Gebühren und Test zusammen

382 €

3 Personen, Gebühren nach § 38 StAG und Testpauschale nach § 2 EinbTestV

Erwachsene × 255 €255 €
Kinder ohne Einkommen × 51 €102 €
Kinder mit Einkommen × 255 €0 €
Einbürgerungstest × 25 €25 €

Nicht enthalten: Sprachprüfung, Übersetzungen, Urkunden und Gebühren des Herkunftsstaats, deren Höhe je nach Anbieter und Land verschieden ist. Bei Ablehnung oder Rücknahme nach Beginn der Bearbeitung fallen mindestens 25 € an, höchstens die volle Gebühr.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Methode · Fragenkatalog des BAMF, Stand 7. Mai 2025 · Gesetze geprüft am 22. Oktober 2026

Ein Kind wird auf drei Wegen deutsch. Erstens durch Abstammung: Ist ein Elternteil bei der Geburt deutsch, ist es auch das Kind (§ 4 Abs. 1 StAG). Zweitens durch Geburt in Deutschland: Hat ein ausländischer Elternteil seit 5 Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hier und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wird das Kind mit der Geburt deutsch (§ 4 Abs. 3); das Standesamt trägt das im Geburtenregister ein. Drittens durch Miteinbürgerung: Minderjährige Kinder können nach § 10 Abs. 2 zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden, auch ohne eigene 5 Jahre Aufenthalt. Kinder unter 16 Jahren brauchen keinen Einbürgerungstest und kein B1-Zertifikat; bei ihnen genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. Die Gebühr beträgt 51 € für ein Kind ohne eigenes Einkommen, das mit einem Elternteil eingebürgert wird; sonst 255 €. In allen drei Fällen dürfen die Kinder eine weitere Staatsangehörigkeit behalten, soweit das andere Land es zulässt.

Die drei Wege im Vergleich

Wie ein minderjähriges Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
WegBedingungGebührRechtsgrundlage
AbstammungEin Elternteil ist bei der Geburt deutschkeine§ 4 Abs. 1 StAG
Geburt in DeutschlandEin Elternteil: 5 Jahre Aufenthalt und unbefristetes Aufenthaltsrechtkeine§ 4 Abs. 3 StAG
MiteinbürgerungMinderjährig, mit einem Elternteil51 € ohne eigenes Einkommen§ 10 Abs. 2, § 38 StAG
Eigener AntragDie Bedingungen des § 10 selbst erfüllen255 €§ 10 Abs. 1 StAG

Geburt in Deutschland: was das Standesamt prüft

Der Erwerb durch Geburt nach § 4 Abs. 3 StAG geschieht kraft Gesetzes, ohne Antrag und ohne Gebühr. Das Standesamt, das die Geburt beurkundet, prüft den Aufenthalt der Eltern und trägt den Erwerb ein. Entscheidend ist der Stand am Tag der Geburt: Bekommt der Elternteil die Niederlassungserlaubnis erst ein paar Wochen später, reicht das nicht. Die Frist beträgt seit der Reform 5 statt acht Jahre, und die frühere Optionspflicht ist aufgehoben.

Wer nicht sicher ist, ob das Kind deutsch ist, etwa weil die Unterlagen der Eltern lückenhaft sind, kann das mit einem Staatsangehörigkeitsausweis verbindlich feststellen lassen.

Miteinbürgerung: was Kinder brauchen

Kinder unter 16 müssen weder das Bekenntnis abgeben noch den Test machen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 StAG). Für die Sprache verlangt Absatz 4 bei ihnen eine altersgemäße Sprachentwicklung, die meist durch Kita- oder Schulberichte belegt wird. Jugendliche ab 16 werden dagegen wie Erwachsene behandelt: Test, Bekenntnis und Deutsch auf Niveau B1. Ein Schulzeugnis kann hier vieles ersetzen.

Die ermäßigte Gebühr gilt nur bei gemeinsamer Einbürgerung und nur, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat. Der Rechner oben addiert die Gebühren für Ihre Familie; die Gebühr des Tests fällt nur für Personen ab 16 an.

Gebühren mit Kindern

Gebühren und Test zusammen

713 €

Erwachsene × 255 €510 €
Kinder ohne Einkommen × 51 €153 €
Kinder mit Einkommen × 255 €0 €
Einbürgerungstest × 25 €50 €
Zum vollständigen Rechner →

Volljährige Kinder und Geburtstage im Verfahren

Die Miteinbürgerung gilt nur für Minderjährige. Ein Kind, das schon 18 ist, stellt einen eigenen Antrag und muss alle Bedingungen selbst erfüllen: Aufenthalt, Sprache, Test und Lebensunterhalt, wobei Auszubildende und Studierende oft noch von den Eltern unterstützt werden dürfen. Wird ein Kind während des Verfahrens 16, kommen Bekenntnis und Test hinzu; die Behörde sagt dann, welche Nachweise sie nachfordert.

Lebt die Familie noch nicht lange genug hier, lohnt sich ein Blick auf den frühesten Antragsmonat der Eltern unter Einbürgerung: Voraussetzungen; der Antrag der Kinder hängt an diesem Termin.

Häufige Fragen

Ist mein in Deutschland geborenes Kind automatisch deutsch?

Nur unter Bedingungen. Ist ein Elternteil deutsch, ja. Sind beide Eltern ausländisch, muss mindestens einer bei der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig hier leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, etwa eine Niederlassungserlaubnis. Das Standesamt prüft das bei der Beurkundung der Geburt. Fehlt eine Bedingung, kann das Kind später mit den Eltern eingebürgert werden.

Ab welchem Alter braucht ein Kind den Einbürgerungstest?

Ab 16 Jahren. Für Jüngere gelten die Bedingungen des Bekenntnisses und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht, weil sie nach dem Gesetz noch nicht selbst handlungsfähig sind. Ein Kind, das in Deutschland zur Schule geht, kann den Test oft durch einen Schulabschluss ersetzen; ob das gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Kann ein Jugendlicher den Antrag selbst stellen?

Ab 16 Jahren können Jugendliche den Antrag selbst stellen und unterschreiben. Jüngere Kinder vertreten die Eltern oder der Vormund. Wer volljährig wird, während das Verfahren läuft, muss alle Bedingungen eines Erwachsenen erfüllen; stellen Sie den gemeinsamen Antrag deshalb rechtzeitig, wenn ein Kind kurz vor dem 18. Geburtstag steht.

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Herausgeber eines unabhängigen Übungstests zum Einbürgerungstest und eines Rechners für den frühesten Einbürgerungsantrag

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